Vertragsbedingungen
Diese Bedingungen sind Bestandteil jedes Angebots. Sie werden dem Angebot als Anlage beigefügt; hier stehen sie zum Nachlesen vor der Anfrage.
Zwei Fassungen: Für Verbraucher gilt Fassung A, für Auftraggeber aus Gewerbe, Hausverwaltung und WEG gilt Fassung B. Sie unterscheiden sich in den §§ 4, 12 und 13.
Zu Fassung A — Privatkunden · Zu Fassung B — Gewerbe, Verwaltung, WEG
Fassung A — Verträge mit Verbrauchern
§ 1 Geltung und Vertragsschluss
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer (Hausmeisterservice Jesse Meisterjahn) und dem Auftraggeber. Das Angebot ist bis zum angegebenen Datum der Bindefrist verbindlich (§ 148 BGB). Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Text- oder Schriftform zustande. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt wird.
§ 2 Leistungsumfang und Nachträge
Geschuldet sind ausschließlich die im Angebot beschriebenen Leistungen. Grundlage der Kalkulation ist der bei der Besichtigung erkennbare Zustand. Ergibt sich während der Ausführung ein erheblicher Mehraufwand (z. B. verdeckter Unrat, Wurzelwerk, Bauschutt, abweichende Mengen), wird die Arbeit unterbrochen und der Auftraggeber vor Ausführung informiert. Zusatzleistungen werden erst nach Zustimmung in Textform ausgeführt und mit 40,00 € je Stunde zzgl. Material und Entsorgung abgerechnet. Der Auftragnehmer erbringt keine Leistungen, die dem zulassungspflichtigen Handwerk vorbehalten sind (insbesondere Elektro-, Gas- und Wasserinstallationsarbeiten im Sinne der Anlage A HwO); solche Arbeiten werden an konzessionierte Fachbetriebe verwiesen.
§ 3 Preise und Umsatzsteuer
Alle Preise sind Endpreise. Es wird gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen (steuerfreier Umsatz von Kleinunternehmern). Sollte die Kleinunternehmerregelung während der Laufzeit eines Vertrages mit einer Laufzeit von mehr als vier Monaten entfallen, erhöhen sich die Preise für die ab diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen um die dann gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. Der Auftraggeber wird hierüber vorab informiert und kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen.
§ 4 Zahlung, Verzug, Steuerermäßigung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei einem Materialanteil von mehr als 500,00 € kann eine Abschlagszahlung gemäß § 632a BGB vereinbart werden. Kommt der Auftraggeber in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Zahlung erfolgt ausschließlich unbar auf das angegebene Konto; nur so kann der Auftraggeber die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen. Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten werden auf der Rechnung getrennt vom Materialanteil ausgewiesen.
§ 5 Termine, Witterung, Absage
Termine werden nach Verfügbarkeit vereinbart. Bei Witterungsbedingungen, die eine fachgerechte Ausführung unmöglich machen oder verzögern (Frost, Sturm, Dauerregen, Schneelage), verschiebt sich der Termin ohne dass hierdurch Verzug eintritt; ein Ersatztermin wird unverzüglich angeboten. Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin weniger als 48 Stunden vorher ab oder ist die Leistung aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund nicht ausführbar (z. B. kein Zugang), wird ein pauschales Ausfallhonorar von 95,00 € berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt den ungehinderten Zugang zum Objekt sowie — soweit erforderlich — Strom- und Wasseranschluss unentgeltlich zur Verfügung. Er weist vor Beginn von Erd-, Wurzel- oder Verankerungsarbeiten auf im Boden verlaufende Leitungen, Kabel, Rohre und Bewässerungssysteme hin. Unterbleibt dieser Hinweis, haftet der Auftragnehmer nicht für Beschädigungen an solchen Anlagen. Persönliche Unterlagen, Wertsachen und zu erhaltende Gegenstände sind vor Beginn der Arbeiten zu entfernen oder eindeutig zu kennzeichnen.
§ 7a Abnahme und Mängelansprüche (bei Einzelaufträgen — Werkvertrag)
Nach Fertigstellung wird die Leistung gemeinsam abgenommen; die Abnahme wird auf Wunsch schriftlich dokumentiert. Nimmt der Auftraggeber die Leistung trotz Aufforderung und Setzung einer angemessenen Frist nicht ab, ohne Mängel zu benennen, gilt sie nach Fristablauf als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Mängel sind in Textform anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre. Bei lebenden Pflanzen wird kein Anwachs- oder Wachstumserfolg geschuldet, da dieser von Witterung und Pflege durch den Auftraggeber abhängt.
§ 7b Laufzeit und Kündigung (bei laufender Pflege — Dienstvertrag)
Der Vertrag wird für die im Angebot genannte Laufzeit geschlossen und verlängert sich mangels Kündigung jeweils um höchstens ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Laufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Geschuldet ist die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Pflegeleistungen, nicht ein bestimmter gärtnerischer oder optischer Erfolg.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 9 Entrümpelung und Entsorgung
Die Kalkulation beruht auf der bei der Besichtigung ermittelten Menge. Zur Entsorgung freigegebene Gegenstände gehen mit dem Abtransport in das Eigentum des Auftragnehmers über; ein Wertersatz für später vermisste Gegenstände ist ausgeschlossen, soweit dem Auftragnehmer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Vor dem Abtransport werden die betroffenen Räume gemeinsam begangen. Die Entsorgung erfolgt fachgerecht und getrennt nach Abfallarten; Sondermüll, Gefahrstoffe, Asbest, Chemikalien, Farben, Öle und Elektrogroßgeräte sind nicht Bestandteil des Angebots, sofern nicht ausdrücklich aufgeführt.
§ 10 Winterdienst
Der Auftragnehmer übernimmt die Räum- und Streupflicht ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang, auf den vereinbarten Flächen und innerhalb des vereinbarten Zeitfensters. Außerhalb dieses Zeitfensters sowie bei außergewöhnlichen Wetterlagen (Eisregen, anhaltender Schneefall, extreme Glätte) verbleibt die Kontroll- und Verkehrssicherungspflicht beim Auftraggeber bzw. Eigentümer. Die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung; ohne eine solche Vereinbarung wird der Winterdienst lediglich als Werkleistung ohne Übernahme der Verkehrssicherungspflicht erbracht. Die Einsätze werden dokumentiert.
§ 11 Datenschutz und Fotodokumentation
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Zur Leistungs- und Beweissicherung werden Fotos des Arbeitsbereichs vor und nach der Ausführung angefertigt (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); diese werden nicht veröffentlicht. Eine Veröffentlichung zu Werbezwecken erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen und jederzeit widerrufbaren Einwilligung. Aufbewahrungspflichten nach Handels- und Steuerrecht bleiben unberührt.
§ 12 Widerrufsrecht
Wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. beim Auftraggeber vor Ort) oder unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, E-Mail, WhatsApp) geschlossen, steht dem Auftraggeber als Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular finden Sie auf der Seite Widerrufsbelehrung und als Anlage zu jedem Angebot.
§ 13 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Zur außergerichtlichen Streitbeilegung: Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Fassung B — Verträge mit Gewerbe, Hausverwaltung und WEG
Die §§ 1, 2, 3, 5, 6, 7a, 7b, 8, 9, 10 und 11 gelten wortgleich wie in Fassung A. Abweichend gilt:
§ 4 Zahlung, Verzug, Bauabzugsteuer
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Verzugskostenpauschale von 40,00 € berechnet (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB). Soweit die beauftragten Leistungen Bauleistungen im Sinne des § 48 EStG darstellen, legt der Auftragnehmer eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vor; ein Steuerabzug ist in diesem Fall nicht vorzunehmen. Reine Garten-, Reinigungs- und Pflegeleistungen sind keine Bauleistungen.
§ 12 Vertragspartner
Handelt eine Hausverwaltung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder einen Eigentümer, wird der Vertrag mit dem im Angebot benannten Auftraggeber geschlossen. Die Verwaltung versichert, zum Vertragsschluss bevollmächtigt zu sein. Rechnungsempfänger und Zahlungspflichtiger ist der benannte Auftraggeber.
§ 13 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Verden (Aller).
Auftragnehmer: Hausmeisterservice Jesse Meisterjahn, Lönsweg 14, 27283 Verden (Aller). Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG, Steuernummer 48/129/07984, Finanzamt Verden (Aller). Angemeldetes Gewerbe · Betriebshaftpflichtversichert.